Energieausweise -Seit 2009 Pficht für jeden Vermieter oder Hausbesitzer

Seit dem 1. Januar 2009 gelten für Vermieter und Hausbesitzer neue gesetzliche Regelungen. Der Energieausweis ist jetzt Pflicht für alle Gebäude, wenn sie vermietet, verpachtet oder verkauft werden. 
Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigt mit welchen wirtschaftlichen Maßnahmen seine Energiebilanz verbessert werden kann. 
Für einen Hausbesitzer ist es deshalb eine wichtige Orientierungshilfe und ein guter Wegweiser zur Modernisierung eines Gebäudes. 
Wer energetisch saniert, steigert nicht nur den Wert seiner Immobilie sondern macht sich auch fit für die Zukunft. 
Was für Kühlschränke und Haushaltsgeräte schon gängige Praxis ist, gilt nun auch für Wohngebäude.

Ob der Energieausweis verbrauchs- oder bedarfsorientiert ausgestellt werden muss, hängt unter anderem von dem Alter des Gebäudes und der Anzahl der Wohneinheiten ab. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!

E-Mail
Anruf